Markenlizenz

Markenlizenz
Art der  Lizenz. Gegenstand ist das Recht zur (Mit-)Nutzung einer bestehenden  Marke. Die Vergabe von M.-L. kann im Zusammenhang mit einer  Produktlizenz oder  Produktionslizenz oder (wie v.a. bei Konsumgütern häufiger anzutreffen) an Hersteller anderer, zielgruppenverwandter Erzeugnisse erfolgen.
- Die Vergabe einer M.-L. ist von einer Auftragsproduktion für einen Hersteller unter dessen Markennamen ( unmittelbar kundenorientierte Produktion) zu unterscheiden.
- Vgl. auch  Lizenzvertrag.

Lexikon der Economics. 2013.

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