- Markenlizenz
- Art der ⇡ Lizenz. Gegenstand ist das Recht zur (Mit-)Nutzung einer bestehenden ⇡ Marke. Die Vergabe von M.-L. kann im Zusammenhang mit einer ⇡ Produktlizenz oder ⇡ Produktionslizenz oder (wie v.a. bei Konsumgütern häufiger anzutreffen) an Hersteller anderer, zielgruppenverwandter Erzeugnisse erfolgen.- Die Vergabe einer M.-L. ist von einer Auftragsproduktion für einen Hersteller unter dessen Markennamen (⇡ unmittelbar kundenorientierte Produktion) zu unterscheiden.- Vgl. auch ⇡ Lizenzvertrag.
Lexikon der Economics. 2013.